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Name des Begriffes: Gabelstapler
Beschreibungen des Begriffes:

Gabelstapler oder Hubstapler

Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den Flurförderzeugen und dienen dem innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. Im Gegensatz etwa zu einfachen Hubwagen verfügen sie über einen eigenen Antrieb und ein Hubgerüst, um Stapel zu bilden oder Lagerregale zu bedienen. Ein Gabelstapler ist insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, welche aus Hubmast und Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt (in der Regel) zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die üblicherweise mittels einer Hydraulik vertikal bewegbar sind. Mittels Anbaugeräten sind diese auch als Schlitten quer bewegbar oder der Abstand der Gabelstaplerzinken zueinander kann hydraulisch verändert werden. Die Zinken werden Gabel genannt und gaben dem Gabelstapler seinen Namen. Je nach Größe und Gewicht fällt auch die Tragkraft des Staplers aus. In größeren Lagern kommen Staplerleitsysteme zum Einsatz, die für eine optimale Disposition der Fahrzeuge sorgen sollen.

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