Glossar

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Betriebsanleitung
Beschreibungen des Begriffes:

Betriebsanleitung oder Bedienungsanleitung

Jeder Maschine ist eine Betriebsanleitung beizufügen (Maschinenrichtlinie Anhang I, Abschnitt 1.7.4)

Diese vom Hersteller zu erstellende Bedienungsanleitung enthält Hinweise für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen sowie Informationen über die missbräuchliche Nutzung und mögliche Risiken und wie diesen zu begegnen ist. 

Bei der Inbetriebnahme der Maschine müssen die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung in der Sprache des Verwendungslandes mitgeliefert werden.

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