Glossar

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: TA Lärm
Beschreibungen des Begriffes:

TA Lärm

Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige Anlagen der Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immission Schutzgesetzes (BImSchG) unterliegen.

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