Flurförderzeuge dürfen bei bestimmungsgemäßer Handhabung weder beim Stapeln noch beim Fahren kippen. Das gilt mit und ohne Last. Die Standsicherheit ist auf einer kippbaren Plattform.
Flurförderzeuge dürfen bei bestimmungsgemäßer Handhabung weder beim Stapeln noch beim Fahren kippen. Das gilt mit und ohne Last. Die Standsicherheit ist auf einer kippbaren Plattform.