Glossar

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Name des Begriffes: Typenschild
Beschreibungen des Begriffes:

Typenschild

An Flurförderzeugen und Ihren Anhängern muss ein Fabrikschild aus Metall angebracht sein, das folgende Angaben enthält: Hersteller oder Lieferant, Typ, Baujahr, Fabriknummer, Höchstzulässige Belastung, Lastschwerpunktabstand und Eigengewicht. Für Batterieelektrisch angetriebene Flurförderzeuge ist ergänzend das Batteriegewicht anzugeben.

An Gabelstaplern muss die höchstlässige Belastung zudem für mindestens drei Lastschwerpunktabstände im Sichtbereich des Fahrers angegeben werden.

Für Anbaugeräte, die als Lastaufnahmemittel dienen, ist ein weiteres Fabrikschild mit folgenden Angaben anzubringen: Hersteller oder Lieferant, Typ, höchstzulässige Belastung und Eigengewicht. Darüber hinaus ist der Hinweis " Tragfähigkeit des Staplers beachten " vorgeschrieben.

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